Gesetzliche Änderungen ab Jänner 2022
SV-rechtliche Werte
Höchstbeitragsgrundlagen
monatlich in € | täglich in € | Sonderzahlungen in € |
---|---|---|
5.670,00 | 189,00 | 11.340,00 |
Einschleifungsgrenzen AV-Beitrag
Beitragsgrundlage in € | Kürzung in % | AV DN-Anteil in % | Verrechnungsgruppe |
---|---|---|---|
bis 1.828,00 | 3,0 | 0,0 | A03 |
bis 1.994,00 | 2,0 | 1,0 | A02 |
bis 2.161,00 | 1,0 | 2,0 | A01 |
über 2.161,00 | 0,0 | 3,0 |
Einschleifungsgrenzen AV-Beitrag für Lehrverhältnisse ab 01.01.2016
Beitragsgrundlage in € | Kürzung in % | AV DN-Anteil in % | Verrechnungsgruppe |
---|---|---|---|
bis 1.828,00 | 1,2 | 0,0 | A04 |
bis 1.994,00 | 0,2 | 1,0 | A05 |
über 1.994,00 | 0,0 | 1,2 |
Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze
monatlich in € | täglich in € |
---|---|
485,85 | Entfällt ab 01.01.2017 |
Grenzwert für die pauschale Dienstgeberabgabe
Der Grenzwert für die pauschale Dienstgeberabgabe wird von € 713,79 auf € 728,77 erhöht.
Senkung IE-Beitrag
Der Zuschlag nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IE) wird ab 01.01.2022 von derzeit 0,20 % auf 0,10 % gesenkt.
e-Card-Gebühr
Das Serviceentgelt der e-Card beträgt für das Jahr 2023 € 12,95 und ist bei der Lohnabrechnung 11/2022 mit der Verrechnungsbasis SE abzuführen.
UV-Beitrag Zivildiener
Der Unfallversicherungsbeitrag für Zivildiener für das Jahr 2022 beträgt € 6,03 monatlich und ist mit dem Zuschlag Z09 abzurechnen. Die Mindestbemessung beträgt € 1.286,70.
LSt-rechtliche Änderungen
Ökosoziale Steuerreformgesetz 2022
Am 20.01.2022 wurde das ökosoziale Steuerreformgesetz 2022 im Nationalrat beschlossen.
Mit 1. Juli 2022 wird die zweite Tarifstufe der Lohn- und Einkommensteuer von 35 % auf 30 % gesenkt, die Senkung der dritten Tarifstufe von 42 % auf 40 % folgt ab 1. Juli 2023. In den Jahren 2022 und 2023 erfolgt die Umsetzung der Tarifsenkung durch einen Mischsteuersatz, sodass im Jahr 2022 die zweite Tarifstufe mit 32,5 % berechnet wird. Die dritte Tarifstufe wird im Jahr 2023 mit 41 % berechnet.
Der Familienbonus Plus wird ab 1. Juli 2022 von € 1.500,00 auf € 2.000,16 pro Jahr für Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und von € 500,16 auf € 650,16 pro Jahr für Kinder ab 18 Jahren erhöht.
Der Pensionistenabsetzbetrag wird von € 600,00 auf € 825,00 erhöht. Die Höhe der Pensionseinkünfte für die einschleifende Verminderung wurde von € 17.000,00 auf € 17.500,00 bzw. von 25.000,00 auf 25.500,00 angehoben. Der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag wird von € 964,00 auf € 1.214,00 erhöht. Die Obergrenze der Pensionseinkünfte für den Anspruch wurde von € 25.000,00 auf € 25.250,00 angehoben.
Einige beschlossene Steuererleichterungen werden im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt und betreffen nicht die Lohnabrechnung.
- Erhöhung Maximalbetrag der SV-Rückerstattung
- Erhöhung Kindermehrbetrag
- Erhöhung Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag
Pensionsabfindung
Der Barwert für Pensionsabfindungen erhöht sich auf € 13.200,00.
Dienstgeberzuschlag
Die als DZ bezeichnete Kammerumlage 2 bleibt unverändert.
Sachbezüge
Sachbezug Zinsersparnis
Der Prozentsatz zur Berechnung des Sachbezugs beträgt für das Jahr 2022 unverändert 0,5 %.
Sachbezug Dienstwohnung
Die Richtwerte pro m² zur Berechnung des Sachbezugs bleiben für das Jahr 2022 unverändert.