cpulohn.xpress® Dokumentation

cpulohn.xpress® Dokumentation

  • Übersicht
  • Docs
  • Berechnungsbeispiele
  • Update
  • Gesetzliche Änderungen
  • FAQ
  • Hilfe

›Gesetzliche Änderungen

Gesetzliche Änderungen

  • ab 2025.01
  • ab 2024.01
  • ab 2023.01
  • ab 2022.07
  • ab 2022.05
  • ab 2022.01
  • ab 2021.07
  • ab 2021.01
  • ab 2020.07
  • ab 2020.01
  • ab 2019.01

Gesetzliche Änderungen ab Jänner 2022

SV-rechtliche Werte

Höchstbeitragsgrundlagen

monatlich in €täglich in €Sonderzahlungen in €
5.670,00189,0011.340,00

Einschleifungsgrenzen AV-Beitrag

Beitragsgrundlage in €Kürzung in %AV DN-Anteil in %Verrechnungsgruppe
bis 1.828,003,00,0A03
bis 1.994,002,01,0A02
bis 2.161,001,02,0A01
über 2.161,000,03,0

Einschleifungsgrenzen AV-Beitrag für Lehrverhältnisse ab 01.01.2016

Beitragsgrundlage in €Kürzung in %AV DN-Anteil in %Verrechnungsgruppe
bis 1.828,001,20,0A04
bis 1.994,000,21,0A05
über 1.994,000,01,2

Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze

monatlich in €täglich in €
485,85Entfällt ab 01.01.2017

Grenzwert für die pauschale Dienstgeberabgabe

Der Grenzwert für die pauschale Dienstgeberabgabe wird von € 713,79 auf € 728,77 erhöht.

Senkung IE-Beitrag

Der Zuschlag nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IE) wird ab 01.01.2022 von derzeit 0,20 % auf 0,10 % gesenkt.

e-Card-Gebühr

Das Serviceentgelt der e-Card beträgt für das Jahr 2023 € 12,95 und ist bei der Lohnabrechnung 11/2022 mit der Verrechnungsbasis SE abzuführen.

UV-Beitrag Zivildiener

Der Unfallversicherungsbeitrag für Zivildiener für das Jahr 2022 beträgt € 6,03 monatlich und ist mit dem Zuschlag Z09 abzurechnen. Die Mindestbemessung beträgt € 1.286,70.

LSt-rechtliche Änderungen

Ökosoziale Steuerreformgesetz 2022

Am 20.01.2022 wurde das ökosoziale Steuerreformgesetz 2022 im Nationalrat beschlossen.

Mit 1. Juli 2022 wird die zweite Tarifstufe der Lohn- und Einkommensteuer von 35 % auf 30 % gesenkt, die Senkung der dritten Tarifstufe von 42 % auf 40 % folgt ab 1. Juli 2023. In den Jahren 2022 und 2023 erfolgt die Umsetzung der Tarifsenkung durch einen Mischsteuersatz, sodass im Jahr 2022 die zweite Tarifstufe mit 32,5 % berechnet wird. Die dritte Tarifstufe wird im Jahr 2023 mit 41 % berechnet.

Der Familienbonus Plus wird ab 1. Juli 2022 von € 1.500,00 auf € 2.000,16 pro Jahr für Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und von € 500,16 auf € 650,16 pro Jahr für Kinder ab 18 Jahren erhöht.

Der Pensionistenabsetzbetrag wird von € 600,00 auf € 825,00 erhöht. Die Höhe der Pensionseinkünfte für die einschleifende Verminderung wurde von € 17.000,00 auf € 17.500,00 bzw. von 25.000,00 auf 25.500,00 angehoben. Der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag wird von € 964,00 auf € 1.214,00 erhöht. Die Obergrenze der Pensionseinkünfte für den Anspruch wurde von € 25.000,00 auf € 25.250,00 angehoben.

Einige beschlossene Steuererleichterungen werden im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt und betreffen nicht die Lohnabrechnung.

  • Erhöhung Maximalbetrag der SV-Rückerstattung
  • Erhöhung Kindermehrbetrag
  • Erhöhung Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag

Pensionsabfindung

Der Barwert für Pensionsabfindungen erhöht sich auf € 13.200,00.

Dienstgeberzuschlag

Die als DZ bezeichnete Kammerumlage 2 bleibt unverändert.

Sachbezüge

Sachbezug Zinsersparnis

Der Prozentsatz zur Berechnung des Sachbezugs beträgt für das Jahr 2022 unverändert 0,5 %.

Sachbezug Dienstwohnung

Die Richtwerte pro m² zur Berechnung des Sachbezugs bleiben für das Jahr 2022 unverändert.

← ab 2022.05ab 2021.07 →
  • SV-rechtliche Werte
    • Höchstbeitragsgrundlagen
    • Einschleifungsgrenzen AV-Beitrag
    • Einschleifungsgrenzen AV-Beitrag für Lehrverhältnisse ab 01.01.2016
    • Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze
    • Grenzwert für die pauschale Dienstgeberabgabe
    • Senkung IE-Beitrag
    • e-Card-Gebühr
    • UV-Beitrag Zivildiener
  • LSt-rechtliche Änderungen
    • Ökosoziale Steuerreformgesetz 2022
    • Pensionsabfindung
    • Dienstgeberzuschlag
  • Sachbezüge
    • Sachbezug Zinsersparnis
    • Sachbezug Dienstwohnung
cpulohn.xpress® Dokumentation
Docs
Erste SchritteModuleBedienung
Support
Service-LineFernwartungKontaktformular
More
UpdateNewsCPU informatik GmbH
cpu informatik gmbh
Copyright © 2025 CPU Informatik GmbH, Franz Kranewitter-Straße 2 A-6300 Wörgl, Email: office@cpu-informatik.at Telefon: +43 5372 65000 Fax: +43 5372 65000-65