Gesetzliche Änderungen ab Juli 2021
Neuregelung Kostenübernahme Öffi-Ticket
Ab 01.07.2021 wird das Jobticket zum "Öffi-Ticket" ausgeweitet.
Die Neuregelung der Kostenübernahme für Öffi-Tickets bringt für Dienstgeberinnen und Dienstgeber sowie für Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer zahlreiche Vorteile und unterstützt die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel.
Bisher war nur der Ersatz der tatsächlichen Fahrtkosten durch den Dienstgeber für ein Massenbeförderungsmittel zwischen Wohnung und Arbeitsstätte lohnsteuer- und sv-frei, wenn der Dienstgeber die Kosten direkt trug. Mit 01.07.2021 wurde die Begünstigung erweitert:
- Wochen-, Monats- oder Jahreskarte für ein Massenbeförderungsmittel sind steuerfrei, sofern dieses Ticket zumindest am Wohn- oder Arbeitsort gültig ist. Das neue "Klimaticket" ist beispielsweise von der Begünstigung umfasst, sofern der Wohn- oder Arbeitsort im Inland liegt.
- Der Arbeitgeber kann die Kosten des Tickets ganz oder teilweise ersetzen. Der Mitarbeiter muss die Rechnung vorweisen und der Arbeitgeber muss sie als Nachweis zum Lohnkonto geben.
Die Begünstigung setzt voraus, dass die Tickets für Fahrten innerhalb eines längeren Zeitraums gelten. Einzelfahrscheine oder Tageskarten sind daher nicht begünstigt.
Eine steuerfreie Kostenübernahme ist erst bei einem Ticketerwerb nach dem 30.06.2021 möglich. Die Begünstigung gilt daher für alle ab 01.07.2021 neu erworbenen oder verlängerten Wochen-, Monats- oder Jahreskarten. Vor diesem Zeitpunkt bereits erworbene Tickets des Arbeitnehmers, die über den 30.06.2021 hinaus noch gültig sind, stellen bei Kostenersatz des Arbeitgebers weiterhin einen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Erst eine etwaige Verlängerung der Karte wäre begünstigt.
Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Wochen-, Monats- oder Jahreskarte zur Verfügung, kann nur für jene Strecke ein Pendlerpauschale beantragt werden, die nicht davon umfasst ist.