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Jahresabschlussarbeiten

Modul: Elda || Modul: Auswertung

Jahreslohnzettel L16

Der jährliche Lohnzettel ist für das zuständige Betriebsfinanzamt bis spätestens Ende Februar des Folgejahres per ELDA zu übermitteln. Von der Verpflichtung zur elektronischen Lohnzettelübermittlung sind nur mehr natürliche Personen im Rahmen von Privathaushalten ausgenommen, wenn eine Meldung mittels Datenfernübertragung unzumutbar ist. In diesem Fall bleibt wie bisher die Pflicht zur Abgabe der ausgedruckten L16 an das Betriebsstätten Finanzamt bis 31.01. des Folgejahres bestehen.

Die L16 dürfen erst nach vollständiger Abrechnung des Monates Dezember und der Durchführung der 1/6 Kontrolle erstellt werden. Die Datensätze zur Übermittlung an ELDA werden über das Modul Elda im Untermenü „Meldung bereitstellen“ generiert. Nach Eingabe der Meldungsart „L16“ und des Zeitraumes werden durch Klicken von „Meldung erstellen“ die Datensätze im Untermenü „Meldung senden“ bereitgestellt.

Je Dienstnehmer wird die "Adresse der Arbeitsstätte" und der "Lohnzettel Finanz - Mitteilungssatz" zur Übermittlung bereitgestellt.

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L16 Meldung erstellen.

Im Untermenü "Meldung senden" erfolgt die Übertragung der bereitgestellten Meldungen.

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Übersicht und Übertragung L16.

Lohnkonto

Die Jahreslohnkonten dienen Ihrer Ablage. Die Konten dürfen erst nach vollständiger Abrechnung des Monates Dezember und der Durchführung der 1/6 Kontrolle im Modul Auswertung ausgewertet werden.

Wählen Sie dazu die Auswertung "Lohnkonto" aus, geben Sie den Zeitraum von Jänner bis Dezember ein und selektieren Sie die betreffenden Dienstnehmer. Die Auswertung kann nun entweder mit Druckvorschau auf dem Bildschirm angezeigt, oder mit Drucken direkt gedruckt werden.

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Auswertung Jahreslohnkonto.

Jahreskommunalsteuererklärung

Abgabefrist beim zuständigen Gemeindeamt bzw. Magistrat: 31.03. des Folgejahres.

Über das Modul Auswertung können Sie ein bereits ausgefülltes Formular der Kommunalsteuererklärung drucken.

Wählen Sie die Auswertung "Kommunalsteuererklärung" und den Zeitraum von Jänner bis Dezember aus und selektieren Sie die betreffenden Dienstnehmer. Das Formular kann entweder mit Druckvorschau auf dem Bildschirm angezeigt, oder mit Drucken direkt gedruckt werden.

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Auswertung Kommunalsteuererklärung.

Im Internet unter finanzonline.bmf.gv.at erhalten Sie im Menü "Eingaben - Erklärungen" eine Liste der möglichen Erklärungen.

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Finanzonline Eingaben - Erklärungen.

Wählen Sie die Kommunalsteuererklärung und das Jahr aus.

Die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der Kommunalsteuererklärung besteht nicht, wenn die dafür notwendige Einrichtung fehlt. In diesem Fall bleibt wie bisher die Pflicht zur Abgabe der ausgedruckten Jahreskommunalsteuererklärung bei der zuständigen Gemeinde.

Jahres-U-Bahnsteuererklärung (nur Wien)

Abgabefrist beim Magistrat: 31.03. des Folgejahres.

Dazu können Sie im Modul Auswertung ein bereits ausgefülltes Formular der U-Bahnsteuererklärung ausdrucken.

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Auswertung U-Bahnsteuererklärung.

Die U-Bahn-Steuer muss gemäß LGBl. für Wien Nr. 17/1970 idgF. elektronisch abgegeben werden. [Homepage der Stadt Wien].

Schwerarbeitsmeldungen

meldepflichtige Tätigkeiten

Die Schwerarbeitsverordnung (BGBl. II Nr. 104/2006) enthält jene Tätigkeiten, die unter körperlich oder psychisch besonders belastenden Bedingungen (§ 1 der Schwerarbeitsverordnung) erbracht werden. Folgende Arten sind zu melden:

ArtBeschreibung
Z1in Schicht- oder Wechseldienst, wenn dabei auch Nachtdienst im Ausmaß von mindestens sechs Stunden zwischen 22 und 6 Uhr an mindestens sechs Arbeitstagen im Kalendermonat geleistet wird, sofern nicht in diese Arbeitszeit überwiegend Arbeitsbereitschaft fällt
Z2regelmäßig unter Hitze oder Kälte, wobei bei diesen Begriffen an das Nachtschwerarbeitsgesetz (NSchG) angeknüpft wird
Z4als schwere körperliche Arbeit, die dann vorliegt, wenn bei einer achtstündigen Arbeitszeit von Männern mindestens 8.374 Arbeitskilojoule (2.000 Arbeitskilokalorien) und von Frauen mindestens 5.862 Arbeitskilojoule (1.400 Arbeitskilokalorien) verbraucht werden (die hierzu erstellten Berufslisten finden Sie auf der Homepage Ihrer GKK)
Z5zur berufsbedingten Pflege von erkrankten oder behinderten Menschen mit besonderem Behandlungs- oder Pflegebedarf, wie beispielsweise in der Hospiz- oder Palliativmedizin
Z6trotz Vorliegens einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 80 % (nach Behinderteneinstellungsgesetz), sofern für die Zeit nach dem 30. Juni 1993 ein Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3 bestanden hat

Bei geringfügiger Beschäftigung ist keine Meldung erforderlich.

Inhalt der Meldung

Der Dienstgeber hat dem jeweils zuständigen Krankenversicherungsträger hinsichtlich der bei ihnen beschäftigten männlichen Versicherten, die bereits das 40. Lebensjahr vollendet haben, und weiblichen Versicherten, die bereits das 35. Lebensjahr vollendet haben, gesondert folgende Daten zu melden:

  • alle Tätigkeiten, die auf das Vorliegen von Schwerarbeit schließen lassen
  • die Namen und Sozialversicherungsnummern jener Personen, die diese Tätigkeiten verrichten und
  • die Dauer der Schwerarbeitstätigkeiten

Für Schwerarbeitszeiten sind keine zusätzlichen Sozialversicherungsbeiträge zu leisten.

Zeitpunkt der Meldung

Die Meldung ist jeweils bis Ende Februar (jedoch frühestens ab 01.01.) des Kalenderjahres, das der Verrichtung von Schwerarbeitstätigkeiten folgt, zu erstatten. Unterjährige Meldungen sind nicht möglich.

Übermittlung der Meldung

Die Meldung hat via ELDA zu erfolgen. Im ELDA-Erfassungsprogramm finden Sie dazu das entsprechende Meldungsformular.

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