1/6 Kontrolle
Allgemeine Beschreibung
Das Modul "1/6 Kontrolle" führt die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung des Jahressechstels durch – entweder im Dezember oder ab dem zweiten Austritt eines Dienstnehmers im Kalenderjahr. Bei Abweichungen wird automatisch eine Aufrollung durchgeführt und gespeichert.

automatisches Kontrollsechtsel
Im Untermenü automatisches Kontrollsechstel erfolgt die Berechnung des Jahressechstel für das ausgewählte Kalenderjahr auf Basis der Lohnkontodaten.

nicht kontrollierte Dienstverhältnisse
Im Bereich "nicht kontrollierte Dienstverhältnisse" sind alle für den Monatsabschluss noch zu kontrollierenden Dienstverhältnisse aufgelistet.
| Feld | Beschreibung |
|---|---|
| Alle/Entfernen | Durch Klick werden alle Dienstverhältnisse in der Liste (de-)selektiert. |
| Sel | (De-)Selektion der zu kontrollierenden Dienstverhältnisse |
| Nr, Nachname, Vorname, SV-Nummer, Austritt | Stammdaten des Dienstnehmers |
| Abrechnung | Ist aktiviert, wenn der Dienstnehmer abgerechnet wurde. |
kontrollierte Dienstverhältnisse
Im Bereich kontrollierte Dienstverhältnisse werden alle bereits kontrollierten Dienstverhältnisse mit dem Ergebnis der Kontrolle angezeigt.
| Feld | Beschreibung |
|---|---|
| Nr, Nachname, Vorname, SV-Nummer, Austritt | Stammdaten des Dienstnehmers |
| Prüfung/Rollung | Anzeige des Abrechnungsmonat, in dem die Kontrolle des Jahressechstels durchgeführt wurde, sowie die Monate, die im Zuge dessen automatisch aufgerollt wurden. |
manuelles Kontrollsechtsel
Im Untermenü manuelles Kontrollsechstel können bereits kontrollierte Dienstverhältnisse des ausgewählten Dienstnehmers nach Änderungen erneut überprüft werden. Zudem ermöglicht dieses Untermenü die Bearbeitung der Monatstabelle für das ausgewählte Kalenderjahr, die zur Berechnung des Jahressechstels herangezogen wird. Dabei können unter anderem Vorbezüge berücksichtigt werden.

Status
Im Bereich Status werden der Status der 1/6 Kontrolle des ausgewählten Dienstnehmers angezeigt.
| Feld | Beschreibung |
|---|---|
| Abrechnung | Ist im aktuellen Abrechnungsmonat eine Abrechnung voranden. |
| Dienstverhältnis kontrolliert | Wurde die 1/6 Kontrolle des ausgewählten Dienstnehmers bereits durchgeführt. |
| Prüfung/Rollung | Anzeige des Abrechnungsmonat, in dem die Kontrolle des Jahressechstels durchgeführt wurde, sowie die Monate, die im Zuge dessen automatisch aufgerollt wurden. |
Jahressechstel
Im Bereich Jahressechstel können im Register Monatstabelle Änderungen an der Monatstabelle lt. Lohnkonto vorgenommen werden. Im Register Ergebnis wird das berechnete Jahressechstel angezeigt.
Monatstabelle
| Feld | Beschreibung |
|---|---|
| inkl. BUAK-Sonderzahlung | Erhält der Dienstnehmer den Urlaubszuschuss von der Buak, erfolgt keine Anrechnung auf das Jahressechstel. Daher sind für Buak-Mitglieder weitere Sonderzahlungen nur bis zum Jahreszwölftel begünstigt. |
| Kurzarbeit | Erhöhung Jahressechstel um 15 % wenn Dienstnehmer in Kurzarbeit. (Jahr 2020 bis Jahr 2022) |
| Monat | Nummer des Monats. z.B. "1" ist Jänner. |
| BGR | Auswahl der SV-Beitragsgruppe zur Berechnung des SV-Beitrages innerhalb des Jahressechstel. |
| lfd. Bez. | Höhe des laufenden Bezuges. Sonderzahlungen § 67 (10) die als laufender Bezug zu besteuern sind, dürfen nicht berücksichtigt werden. |
| SV Bem. lfd. | Höhe der allgemeinen Beitragsgrundlage. Ist für die Berechnung des SV-Beitrages innerhalb des Jahressechstel notwendig, wenn eine Sonderzahlung sv-rechtlich als laufendes Entgelt zu berücksichtigten ist. |
| SZ SV SZ | Höhe der Sonderzahlungen, die sv-rechtlich als Sonderzahlung zu berücksichtigten sind. |
| SZ SV-lfd. | Höhe der Sonderzahlungen, die sv-rechtlich als laufendes Entgelt zu berücksichtigten sind. |
| SZ SV frei | Höhe der Sonderzahlungen, die sv-rechtlich nicht zu berücksichtigen. |
| SV SZ Urlaub Buak | Höhe des Urlaubszuschusses von Buak-Mitgliedern. Die Eingabe ist nur möglich, wenn „inkl. Buak Sonderzahlung“ aktiviert ist. |
| SV SZ Buak | Höhe der Sonderzahlungen ohne Urlaubszuschuss von Buak-Mitgliedern, die sv-rechtlich als Sonderzahlung zu berücksichtigten sind. Die Eingabe ist nur möglich, wenn „inkl. Buak Sonderzahlung“ aktiviert ist. |
| SV lfd. Buak | Höhe der Sonderzahlungen von Buak-Mitgliedern, die sv-rechtlich als laufendes Entgelt zu berücksichtigten sind. Die Eingabe ist nur möglich, wenn „inkl. Buak Sonderzahlung“ aktiviert ist. |
| SV frei Buak | Höhe der Sonderzahlungen von Buak-Mitgliedern, die sv-rechtlich nicht zu berücksichtigen sind. Die Eingabe ist nur möglich, wenn „inkl. Buak Sonderzahlung“ aktiviert ist. |
Ergebnis
| Feld | Beschreibung |
|---|---|
| Jahressechtel/Jahreszwölftel | Anzeige des Jahressechstel bzw. des Jahreszwölftel für Buak-Mitglieder. |
| Sechstelüberhang/Zwölftelüberhang Vormonate | Anzeige des bisherigen Sechstelüberhang bzw. Zwölftelüberhang für Buak-Mitglieder. |
| SV-SZ Bemessung Vormonate | Anzeige der Summe der Beitragsgrundlage Sonderzahlungen in den Vormonaten für die korrekte Berücksichtigung der Höchstbeitragsgrundlage. |
| LSt-SZ Bemessung Vormonate | Anzeige der Summe der bisherigen Bezüge § 67 (1,2). |
| SV im Jahressechstel/Jahreszwölftel Vormonate | Anzeige der Summe der bisherigen SV-Beiträge innerhalb des Jahressechstel bzw. innerhalb des Jahresszwölftel für Buak-Mitglieder zur korrekten Berücksichtigung des Freibetrages und der Progressionsstufen. |
gesetzlichen Bestimmungen (Kontrollsechstel ab 2020)
Seit 2020 ist im Dezember und bei Endabrechnungen von arbeitsrechtlich beendeten Dienstverhältnissen eine Kontrollberechnung des Jahressechstels bzw. Jahreszwölftel (bei BUAK-Zugehörigkeit) für sonstige Bezüge § 67 (1,2) durchzuführen. Bei der Berechnung des Jahressechstels im Auszahlungmonat einer Sonderzahlung erfolgt eine fiktive Hochrechnung der laufenden Bezüge auf einen Jahresbezug. Für die Kontrollberechnung ist ein Sechstel der tatsächlich zugeflossenen laufenden Bezüge heranzuziehen.
Ab 2021 ist auch eine Korrektur des Kontrollsechstels zu Gunsten des Dienstnehmers vorzunehmen. Um steuerliche Nachteile zu verhindern wurden für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2020 enden, die Ausnahmetatbestände wesentlich erweitert. Die Aufrollungsverpflichtung für sonstige Bezüge, wenn diese das Kontrollsechstel übersteigen, gilt nicht, wenn beim Arbeitnehmer im Kalenderjahr einer der folgenden Fälle vorliegt:
- Elternkarenz (bereits im Jahr 2020)
- Bezug von Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung
- Grundwehrdienst gemäß § 20 Wehrgesetz 2001 oder Zivildienst gemäß § 6a Zivildienstgesetz 1986
- Bezug von Altersteilzeitgeld gemäß § 27 AIVG
- Teilpension gemäß § 27a AIVG
- Beendigung des Dienstverhältnisses, wenn im Kalenderjahr kein neues Dienstverhältnis bei demselben Arbeitgeber oder einem mit diesem verbundenen Konzernunternehmen eingegangen wird
Eine Neuberechnung des Sechstelüberhangs zu Gunsten des Dienstnehmers ist auch bei zutreffen einer Ausnahme vorzunehmen.
- Ausnahmen durch Abrechnung mit Lohnart
Die Ausnahmen Bezug von Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung und Bezug von Altersteilzeitgeld bzw. Teilpension gemäß § 27 AIVG werden automatisch durch abgerechnete Lohnarten im Modul Brutto/Nettoberechnung erkannt.
- Ausnahmen durch Erfassung im Dienstnehmer
Die weiteren Ausnahmen sind vor der Dezember-Abrechnung bzw. einer Endabrechnung als Unterbrechung im Modul "Dienstnehmer" Untermenü "Zeiten" einzutragen (Elternkarenz, Grundwehrdienst gemäß § 20 Wehrgesetz 2001 oder Zivildienst gemäß § 6a Zivildienstgesetz 1986).
