Quarantänevergütung
Quarantänevergütung
- Angestellter B002
- Bruttobezug € 2.700,00
- davon € 900,00 Quarantänevergütung
Für die Quarantänevergütung wird der laufende Bezug brutto nicht vermindert. Das Entgelt gemäß § 32 Epidemiegesetz (Quarantäne) ist ohne Lohnnebenkosten (DB, DZ und KommSt) abzurechnen. Die Bemessung zur Verminderung für DB, DZ und Kommunalsteuer ist im Untermenü "Bemessungen/E-Card" einzugeben:
Am Lohnkonto ist die Verminderung der Bemessungen ersichtlich: