Kurzarbeit
Kurzarbeit
- Angestellter B002
- Bruttobezug vor Kurzarbeit € 2.450,00
- Mindestbrutto lt. Tabelle: € 1.938,85
- Arbeitszeitreduktion 50 %; BMV-pflichtig
- Kurzarbeitsunterstützung € 713,85
Der reduzierte Bruttobezug sowie die Kurzarbeitsunterstützung sind im Untermenü "Bezug brutto" einzugeben:
Im Untermenü "SV Hinzurechnung" wird die Erhöhung der SV-Bemessung bei "Erhöhung SV Kurzarbeit (COVID-19)" eingegeben:
In der Druckvorschau unter "Bemessungsgrundlagen" sowie "Bemessungsgrundlagen Dienstgeber" wird die SV-Erhöhung jeweils separat angeführt:
Bauarbeiter Kurzarbeit
- Bauarbeiter B001E02
- Durchschnittlicher Bruttobezug vor Kurzarbeit: € 2.460,00, Stundensatz: € 15,00
- Mindestbruttoentgelt lt. Tabelle: € 1.955,67
- Arbeitsausmaß während Kurzarbeit: 57 Stunden
- Kurzarbeitsunterstützung € 1.100,67
Der reduzierte Bruttobezug sowie die Kurzarbeitsunterstützung sind im Untermenü "Bezug brutto" einzugeben:
Im Untermenü "SV Hinzurechnung" wird die Erhöhung der SV-Bemessung bei "Erhöhung SV Kurzarbeit (COVID-19)" eingegeben:
In der Druckvorschau unter "Bemessungsgrundlagen" sowie "Bemessungsgrundlagen Dienstgeber" wird die SV-Erhöhung und die Differenz SW-Reduktion angeführt:
Ebenso wird die Differenz SW-Reduktion als Verrechnungsbasis sowie Verrechnungsposition auf der mBGM angeführt:
Kurzarbeitsbonus
- Angestellter B002
- Bruttobezug vor Kurzarbeit € 1.640,00
- Mindestbrutto lt. Tabelle: € 1.431,89
- Mindestbruttoentgelt laut Tabelle bis zu einem Bruttoentgelt während Kurzarbeit von unter 1.700 Euro um 300 Euro brutto erhöhen; Ab einem Bruttoentgelt während Kurzarbeit von über 1.700 Euro ist das Bruttoentgelt um 350 Euro zu erhöhen.
Der reduzierte Bruttobezug, die Kurzarbeitsunterstützung sowie der Kurzarbeitsbonus sind im Untermenü "Bezug brutto" einzugeben:
Im Untermenü "SV Hinzurechnung" wird die Erhöhung bzw. die Verminderung der SV-Bemessung bei "Erhöhung SV Kurzarbeit (COVID-19)" bzw. "Verminderung SV Kurzarbeitsbonus" eingegeben:
In der Druckvorschau unter "Dienstgeberabgaben" ist die SV-Bemessung nicht erhöht sowie die höhere fiktive BV-Beitragsgrundlage angeführt: