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Kurzarbeit

Kurzarbeit

  • Angestellter B002
  • Bruttobezug vor Kurzarbeit € 2.450,00
  • Mindestbrutto lt. Tabelle: € 1.938,85
  • Arbeitszeitreduktion 50 %; BMV-pflichtig
  • Kurzarbeitsunterstützung € 713,85

Der reduzierte Bruttobezug sowie die Kurzarbeitsunterstützung sind im Untermenü "Bezug brutto" einzugeben:

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Kurzarbeitsunterstützung

Im Untermenü "SV Hinzurechnung" wird die Erhöhung der SV-Bemessung bei "Erhöhung SV Kurzarbeit (COVID-19)" eingegeben:

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Erhöhung SV Kurzarbeit

In der Druckvorschau unter "Bemessungsgrundlagen" sowie "Bemessungsgrundlagen Dienstgeber" wird die SV-Erhöhung jeweils separat angeführt:

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Bemessungsgrundlage SV-Erhöhung

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Bemessungsgrundlage Dienstgeber SV-Erhöhung

Bauarbeiter Kurzarbeit

  • Bauarbeiter B001E02
  • Durchschnittlicher Bruttobezug vor Kurzarbeit: € 2.460,00, Stundensatz: € 15,00
  • Mindestbruttoentgelt lt. Tabelle: € 1.955,67
  • Arbeitsausmaß während Kurzarbeit: 57 Stunden
  • Kurzarbeitsunterstützung € 1.100,67

Der reduzierte Bruttobezug sowie die Kurzarbeitsunterstützung sind im Untermenü "Bezug brutto" einzugeben:

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Bauarbeiter Kurzarbeit

Im Untermenü "SV Hinzurechnung" wird die Erhöhung der SV-Bemessung bei "Erhöhung SV Kurzarbeit (COVID-19)" eingegeben:

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Bauarbeiter Kurzarbeit

In der Druckvorschau unter "Bemessungsgrundlagen" sowie "Bemessungsgrundlagen Dienstgeber" wird die SV-Erhöhung und die Differenz SW-Reduktion angeführt:

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Bauarbeiter Kurzarbeit

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Bauarbeiter Kurzarbeit

Ebenso wird die Differenz SW-Reduktion als Verrechnungsbasis sowie Verrechnungsposition auf der mBGM angeführt:

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Bauarbeiter Kurzarbeit

Kurzarbeitsbonus

  • Angestellter B002
  • Bruttobezug vor Kurzarbeit € 1.640,00
  • Mindestbrutto lt. Tabelle: € 1.431,89
  • Mindestbruttoentgelt laut Tabelle bis zu einem Bruttoentgelt während Kurzarbeit von unter 1.700 Euro um 300 Euro brutto erhöhen; Ab einem Bruttoentgelt während Kurzarbeit von über 1.700 Euro ist das Bruttoentgelt um 350 Euro zu erhöhen.

Der reduzierte Bruttobezug, die Kurzarbeitsunterstützung sowie der Kurzarbeitsbonus sind im Untermenü "Bezug brutto" einzugeben:

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Kurzarbeitsbonus

Im Untermenü "SV Hinzurechnung" wird die Erhöhung bzw. die Verminderung der SV-Bemessung bei "Erhöhung SV Kurzarbeit (COVID-19)" bzw. "Verminderung SV Kurzarbeitsbonus" eingegeben:

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Kurzarbeitsbonus

In der Druckvorschau unter "Dienstgeberabgaben" ist die SV-Bemessung nicht erhöht sowie die höhere fiktive BV-Beitragsgrundlage angeführt:

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Kurzarbeitsbonus

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