Laufend
Alleinerzieher
- Angestellter B002
- Bruttobezug € 1.500,00
- Alleinerzieher; 1 Kind
Pendlerpauschale und Pendlereuro
- Arbeiter B001
- Stundenlohn € 9,50; 170 Normalstunden
- Anspruch auf Pendlereuro
- Fahrtstrecke einfach 26 km
- 5-Tage-Woche (= mehr als 11 Tage pro Monat)
Die Anzahl der Stunden und der Stundenlohn können im Untermenü „Bezug brutto“ eingegeben werden, damit der Bezug automatisch berechnet wird:
Eintritt während des Monats
- Angestellter B002
- Bruttobezug € 5.100,00
- Eintritt 12. April; Aliquotation nach SV-Tagen (19) Tage
Der Bezug muss vor der Eingabe aliquotiert werden (zB nach SV Tagen, Arbeitstagen). Bruttobezug: 30 x Anzahl der SV-Tage
Teilentgelt
- Angestellter B002
- Bruttobezug € 3.000,00
- 10 Tage Teilentgelt 50%; 10 Tage Teilentgelt 25%; Aliquotierung nach SV-Tagen
Als laufender Bezug ist der aliquote Anteil für die 10 verbleibenden Tage abzurechnen.
Im Untermenü „Bezug brutto“ sind die Teilentgelte und die Anzahl der Tage mit Teilentgelt einzugeben.
Das Teilentgelt wird zum Bezug hinzugerechnet und die SV-Tage vermindert:
Wechsel Lehrling auf Arbeiter/Angestellter
- Arbeiterlehrling B045; Bruttobezug € 1.546,40
- Arbeiter B001; Bruttobezug € 2.145,76
- Lehrling bis 02.09.2021; Arbeiter ab 03.09.2021
Im Modul Dienstnehmer ist die Änderung der SV-Tarifgruppe per 03.09.2021 vorzunehmen.
Anschließend erfolgt die Abrechnung im Modul Brutto/Nettoberechnung der beiden Zeiträume.
Zulagen/Bonuszahlungen lt. EStG § 124b Z350 lit. a
- Angestellter B002
- Bruttobezug € 2.400,00
- Bonuszahlung lt. EStG § 124b Z350 € 1.000,00
Zulagen und Bonuszahlungen, die aufgrund der COVID-19-Krise zusätzlich geleistet werden, sind im Kalenderjahr 2020 und 2021 bis 3.000,- EUR steuerfrei. Es muss sich dabei um zusätzliche Zahlungen handeln, die ausschließlich zu diesem Zweck geleistet werden und üblicherweise bisher nicht gewährt wurden. Sie erhöhen nicht das Jahressechstel und werden auch nicht auf das Jahressechstel angerechnet. Darüber hinaus unterliegen sie auch nicht der Sozialversicherungspflicht.
Diese Zulagen/Bonuszahlungen können im Untermenü "Bezug Brutto" jeweils in "Bonuszahlungen § 124b Z350" und "Zulagen § 124b Z350" eingetragen werden:
In der Druckvorschau unter „Bemessungsgrundlagen“ wird der Freibetrag § 124b Z350 unter „Lohnsteuer Laufend“ ausgewiesen:
Überstunden mit Grundlohn
- Arbeiter B001
- Stundenlohn € 10,00; Überstundengrundlohn € 10,00
- Alleinverdiener; 1 Kind
- 170 Normalstunden; 15 x 50%ige Überstunden
Die Anzahl der Stunden und der Stundenlohn können im Untermenü „Bezug brutto“ eingegeben werden, damit der Bezug automatisch berechnet wird:
Die Überstunden müssen im Untermenü „Über- und Mehrstunden“ eingegeben werden:
Überstunden- und Mehrstundenteiler; Betriebsratsumlage
- Angestellter B002
- Bruttobezug € 1.500,00
- Mehrstundenteiler 167; 1,50 x 25%ige Mehrstunden
- Überstundenteiler 158; 7 x 50%ige Überstunden; 6 x 100%ige Überstunden für Nachtarbeit von 18.00 bis 24.00 Uhr → 1. Stunde ist lohnsteuerpflichtig
- Betriebsratsumlage € 5,00
Die Überstunden und die Mehrstunden müssen im Untermenü „Über- und Mehrstunden“ in den entsprechenden Tabulatoren eingegeben werden:
Überstundenpauschale; Freibetrag
- Angestellter B002
- Bruttobezug € 3.000,00
- Überstundenteiler 173; Überstundenpauschale € 300,00
- Freibetrag lt. Mitteilung §63 € 30,00 monatlich
Die Überstundenpauschale muss im Untermenü „Über- und Mehrstunden“ eingegeben werden:
Öffi-Ticket
- Angestellter B002
- Bruttobezug € 2.100,00
- Kostenersatz Öffi-Ticket monatlich € 101,90
Die Abrechnung des Öffi-Tickets erfolgt im Untermenü "Aufwandsentsch. LSt/SV frei".
Die Auszahlung des Kostenersatzes ist unter "Öffi-Ticket Kostenersatz" zu erfassen. In jedem Monat der Gültigkeit des Öffi-Tickets ist "Öffi-Ticket" zu aktivieren, damit die Monate am Lohnkonto und am L16 korrekt ausgewiesen werden.
Am Lohnkonto werden die Monate und der Kostenersatz angezeigt:
L16:
Kurzarbeit
- Angestellter B002
- Bruttobezug vor Kurzarbeit € 2.450,00
- Mindestbrutto lt. Tabelle: € 1.938,85
- Arbeitszeitreduktion 50 %; BMV-pflichtig
- Kurzarbeitsunterstützung € 713,85
Der reduzierte Bruttobezug sowie die Kurzarbeitsunterstützung sind im Untermenü "Bezug brutto" einzugeben:
Im Untermenü "SV Hinzurechnung" wird die Erhöhung der SV-Bemessung bei "Erhöhung SV Kurzarbeit (COVID-19)" eingegeben:
In der Druckvorschau unter "Bemessungsgrundlagen" sowie "Bemessungsgrundlagen Dienstgeber" wird die SV-Erhöhung jeweils separat angeführt:
Bauarbeiter Kurzarbeit
- Bauarbeiter B001E02
- Durchschnittlicher Bruttobezug vor Kurzarbeit: € 2.460,00, Stundensatz: € 15,00
- Mindestbruttoentgelt lt. Tabelle: € 1.955,67
- Arbeitsausmaß während Kurzarbeit: 57 Stunden
- Kurzarbeitsunterstützung € 1.100,67
Der reduzierte Bruttobezug sowie die Kurzarbeitsunterstützung sind im Untermenü "Bezug brutto" einzugeben:
Im Untermenü "SV Hinzurechnung" wird die Erhöhung der SV-Bemessung bei "Erhöhung SV Kurzarbeit (COVID-19)" eingegeben:
In der Druckvorschau unter "Bemessungsgrundlagen" sowie "Bemessungsgrundlagen Dienstgeber" wird die SV-Erhöhung und die Differenz SW-Reduktion angeführt:
Ebenso wird die Differenz SW-Reduktion als Verrechnungsbasis sowie Verrechnungsposition auf der mBGM angeführt:
Kurzarbeitsbonus
- Angestellter B002
- Bruttobezug vor Kurzarbeit € 1.640,00
- Mindestbrutto lt. Tabelle: € 1.431,89
- Mindestbruttoentgelt laut Tabelle bis zu einem Bruttoentgelt während Kurzarbeit von unter 1.700 Euro um 300 Euro brutto erhöhen; Ab einem Bruttoentgelt während Kurzarbeit von über 1.700 Euro ist das Bruttoentgelt um 350 Euro zu erhöhen.
Der reduzierte Bruttobezug, die Kurzarbeitsunterstützung sowie der Kurzarbeitsbonus sind im Untermenü "Bezug brutto" einzugeben:
Im Untermenü "SV Hinzurechnung" wird die Erhöhung bzw. die Verminderung der SV-Bemessung bei "Erhöhung SV Kurzarbeit (COVID-19)" bzw. "Verminderung SV Kurzarbeitsbonus" eingegeben:
In der Druckvorschau unter "Dienstgeberabgaben" ist die SV-Bemessung nicht erhöht sowie die höhere fiktive BV-Beitragsgrundlage angeführt:
Home-Office Pauschale
- Angestellter B002
- Bruttobezug € 2.500,00
- 5 Home-Office-Tage mit € 3,00 pro Tag
Die Home-Office-Pauschale und die Anzahl der Home-Office-Tage sind im Untermenü "Aufwandsentschädigung LSt und SV frei" einzugeben:
Am Lohnkonto werden die Home-Office-Pauschale und die Home-Office-Tage angezeigt:
L16:
Quarantänevergütung
- Angestellter B002
- Bruttobezug € 2.700,00
- davon € 900,00 Quarantänevergütung
Für die Quarantänevergütung wird der laufende Bezug brutto nicht vermindert. Das Entgelt gemäß § 32 Epidemiegesetz (Quarantäne) ist ohne Lohnnebenkosten (DB, DZ und KommSt) abzurechnen. Die Bemessung zur Verminderung für DB, DZ und Kommunalsteuer ist im Untermenü "Bemessungen/E-Card" einzugeben:
Am Lohnkonto ist die Verminderung der Bemessungen ersichtlich:
Prämie lfd. Bezug; Provision lfd. Bezug
- Angestellter B002
- Bruttobezug € 1.500,00
- Prämie lfd. Bezug € 150,00
- Provision lfd. Bezug € 50,00
Der Gesamtbetrag der LSt- und SV-pflichtigen Bezüge kann direkt in der Abrechnungsmaske eingegeben werden.
Im Untermenü „LSt und SV pflichtig“ kann jeder dieser Bezüge separat eingegeben werden und die Summe wird in die Abrechnung übernommen:
Altersteilzeit
- Angestellter B002 Altersteilzeit
- Bruttobezug vor Altersteilzeit € 4.000,00
- Arbeitszeitreduktion 50%; BMV-pflichtig
Durch Eingabe des Lohnausgleichs als LSt- und SV-pflichtige Lohnart wird dieser am Verdienstnachweis separat ausgewiesen.
Hierzu muss vorab im Modul „Lohnart“ die Lohnart „Lohnausgleich Altersteilzeit“ mit der Pflichtigkeit "SV und LSt pflichtig" angelegt werden:
Anschließend steht die Lohnart in der Abrechnung im Untermenü "LSt und SV pflichtig" zur Verfügung:
Im Untermenü „Bemessungen/E-Card“ wird die Erhöhung der SV-Bemessung eingegeben:
In der Druckvorschau unter „Dienstgeberabgaben“ sind die Bemessungen und die Beiträge der Dienstgeberabgaben gelistet:
E-Card
- Angestellter B002
- Abrechnung November
- Bruttobezug € 1.500,00
Im Untermenü „SV Hinzurechnung“ ist die die E-Card zu aktivieren:
In der Druckvorschau unter „Bemessungsgrundlagen“ wird das Service-Entgelt für die E-card separat angeführt:
Auflösungsabgabe
- Angestellter B002
- Bruttobezug € 1.500,00
- Kündigung Dienstgeber per 30.04.; Auflösungsabgabe
Durch Klick auf „Optionen“ in der Toolbar, werden die Berechnungsoptionen angezeigt:
In der Druckvorschau unter „Dienstgeberabgaben“ wird die Auflösungsabgabe ausgewiesen:
Erschwerniszulage; Schmutzzulage
- Arbeiter B001
- Stundenlohn € 10,00; 170 Stunden
- Erschwerniszulage € 50,00
- Schmutzzulage € 50,00
- Alleinverdiener; 2 Kinder
Die Anzahl der Stunden und der Stundenlohn können im Untermenü „Bezug brutto“ eingegeben werden, damit der Bezug automatisch berechnet wird:
Die Erschwerniszulage ist ein LSt § 68-freier und SV-pflichtiger Bezug und kann direkt in der Abrechnungsmaske oder im Untermenü „LSt § 68 EStG frei, SV pflichtig“ eingegeben werden:
Die Schmutzzulage ist ein LSt § 68- und SV-freier Bezug und kann direkt in der Abrechnungsmaske oder im Untermenü „LSt § 68 EStG frei, SV frei“ eingegeben werden:
Sachbezug „volle freie Station“; Trinkgeldpauschale
- Arbeiter B001
- Bruttobezug € 1.200,00
- Sachbezug „volle freie Station“ € 196,20
- Trinkgeldpauschale € 51,00
Der Gesamtbetrag der Sachbezüge kann direkt in der Abrechnungsmaske eingegeben werden.
Im Untermenü „Sachbezug“ kann jeder dieser Bezüge separat eingegeben werden und die Summe wird in die Abrechnung übernommen:
Die Trinkgeldpauschale ist im Untermenü „SV Hinzurechnung“ einzugeben:
Zukunftssicherung
- Angestellter B002
- Bruttobezug € 1.500,00
- Zukunftssicherung § 3 Abs. 1 EStG € 25,00
Taggeld und Kilometergeld
- Angestellter B002
- Bruttobezug € 1.500,00
- Taggeld € 100,00 davon € 79,20 LSt/SV-frei
- Kilometergeld LSt/SV-frei € 50,00
Die Gesamtsumme der Aufwandsentschädigungen (pflichtig bzw. frei) kann direkt in der Abrechnungsmaske eingegeben werden.
Im Untermenü „LSt und SV pflichtig“ kann jede pflichtige Aufwandsentschädigung separat eingegeben werden und wird als Summe in die Abrechnung übernommen:
Im Untermenü „Aufwandsentschädigung LSt und SV frei“ kann jede Aufwandsentschädigung separat eingegeben werden und wird als Summe in die Abrechnung übernommen:
Sachbezug Zinsersparnis Darlehen; Darlehensrückzahlung
- Arbeiter B001
- Bruttobezug € 1.600,00
- Sachbezug Zinsersparnis Darlehen € 7,00; Darlehensrückzahlung € 150,00
Der Gesamtbetrag aller Sachbezüge und aller sonstigen Abzüge kann direkt in der Abrechnungsmaske eingegeben werden.
Im Untermenü „Sachbezüge“ kann jeder Betrag separat eingegeben werden. Die Summe wird in die Abrechnung übernommen:
Im Untermenü „Sonstige Abzüge“ kann jeder Betrag separat eingegeben werden und die Summen werden in die Abrechnung übernommen:
Präsenzdienst
- Arbeiter B001
- Bruttobezug € 1.500,00
- BV-pflichtig; Präsenzdienst ab 16.09.
- Abrechnung September und Oktober
Im Modul „Dienstnehmer“ im Untermenü „Zeiten“ ist der Beginn des Präsenzdienstes als Unterbrechung zu hinterlegen. Als BMV-Bemessungsgrundlage wird automatisch das tägliche Kinderbetreuungsgeld herangezogen:
Im Untermenü „Fixbezug“ ist das Gehalt auf „0“ zustellen, da der Dienstnehmer in den Folgemonaten keinen laufenden Bezug vom Dienstgeber ausbezahlt bekommt:
Abrechnung September:
Der Bruttobezug muss aliquot eingegeben werden:
In der Druckvorschau unter „Dienstgeberabgaben“ wird die erhöhte Bemessungsgrundlage angezeigt:
Abrechnung Oktober:
Ab Oktober sind die restlichen Monate des Präsenzdienstes ohne Bezug abzurechnen und zu speichern, dadurch wird der BMV-Beitrag berechnet:
In der Druckvorschau unter „Dienstgeberabgaben“ wird der BMV-Beitrag angezeigt:
Mutterschutz
- Angestellter B002
- Bruttobezug € 1.500,00
- Anspruch auf Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration
- BV-pflichtig; Mutterschutz ab 16.09.
- Abrechnung September und Oktober
Im Modul „Dienstnehmer“ im Untermenü „Zeiten“ ist der Beginn des Mutterschutzes als Unterbrechung und die Höhe der zu berücksichtigenden BMV-Bemessung zu hinterlegen:
Im Untermenü „Fixbezug“ ist der Gehalt auf „0“ zustellen, da der Dienstnehmer in den Folgemonaten keinen laufenden Bezug vom Dienstgeber ausbezahlt bekommt:
Abrechnung September:
Der Bruttobezug muss aliquot eingegeben werden:
In der Druckvorschau unter „Dienstgeberabgaben“ wird die erhöhte Bemessungsgrundlage angezeigt:
Abrechnung Oktober:
Ab Oktober sind die restlichen Monate der Wochenhilfe ohne Bezug abzurechnen und zu speichern, dadurch wird der BMV-Beitrag berechnet:
In der Druckvorschau unter „Dienstgeberabgaben“ wird der BMV-Beitrag angezeigt:
Bauarbeiter Schlechtwetterentschädigung
- Bauarbeiter B001E02
- Stundenlohn € 10,50
- 160 Stunden
- 15 Schlechtwetterstunden
Im Untermenü „Bezug brutto“ sind die Anzahl der Normalstunden und der Schlechtwetterstunden mit dem Stundenlohn einzugeben:
Das Programm berechnet aus den Schlechtwetterstunden automatisch die 60%ige Schlechtwetterentschädigung.
Außerdem muss der Dienstgeber für den Differenzbetrag zwischen dem bei Vollarbeit gebührenden Arbeitsentgelt und dem tatsächlich erzielten Entgelt (= Lohn zuzüglich Schlechtwetterentschädigung) den Krankenversicherungsbeitrag allein tragen.
Dieser Beitrag ist in der Beitragsgruppe A13, Beitragssatz 7,65 %, abzurechnen.
In der Druckvorschau unter „Dienstgeberabgaben“ wird die Schlechtwetterentschädigung angezeigt:
Bauarbeiter Kurzarbeit
- Bauarbeiter B001E02
- Durchschnittlicher Bruttobezug vor Kurzarbeit: € 2.460,00, Stundensatz: € 15,00
- Mindestbruttoentgelt lt. Tabelle: € 1.955,67
- Arbeitsausmaß während Kurzarbeit: 57 Stunden
- Kurzarbeitsunterstützung € 1.100,67
Der reduzierte Bruttobezug sowie die Kurzarbeitsunterstützung sind im Untermenü "Bezug brutto" einzugeben:
Im Untermenü "SV Hinzurechnung" wird die Erhöhung der SV-Bemessung bei "Erhöhung SV Kurzarbeit (COVID-19)" eingegeben:
In der Druckvorschau unter "Bemessungsgrundlagen" sowie "Bemessungsgrundlagen Dienstgeber" wird die SV-Erhöhung und die Differenz SW-Reduktion angeführt:
Ebenso wird die Differenz SW-Reduktion als Verrechnungsbasis sowie Verrechnungsposition auf der mBGM angeführt:
Bauarbeiter Überstunden
- Bauarbeiter der Kategorie IIIa (KV 2016)
- Stundenlohn € 14,00
- 160 Stunden
- 20 x 50%ige Überstunden
Im Untermenü „Bezug brutto“ sind die Anzahl der Normalstunden mit dem Stundensatz einzugeben:
Im Untermenü „Über- und Mehrstunden“ werden die Überstunden mit dem Überstundengrundlohn und dem Stundensatz laut KV zur Berechnung des Überstundenzuschlages eingegeben:
Bauarbeiter Urlaubsgeld
- Bauarbeiter B001E02
- Urlaubsgeld im Juni
- 40 Stunden/Woche; Stundenlohn € 10,00; 93 Stunden
- 2 Wochen Urlaub (= 80 Stunden)
- Jahressechstel € 3.400,00
Die Anzahl der Stunden und der Stundenlohn können im Untermenü „Bezug brutto“ eingegeben werden, damit der Bezug automatisch berechnet wird:
Der Bauarbeiter erhält für die 80 Stunden Urlaubsentgelt („LSt und SV pflichtig“) und Urlaubsgeld, das im Untermenü „Sonderzahlungen“ abgerechnet wird:
In der Druckvorschau unter „Bemessungsgrundlagen“ wird bei Mitgliedern der Buak der Urlaubszuschuss als § 67(5) ohne Anrechnung auf das Jahressechstel ausgewiesen:
Saisonbeschäftigung mit Überstunden bei Austritt während des Monats
- Kellnerin mit Inkasso
- saisonbeschäftigt
- Eintritt 21.06.2021; Austritt 04.09.2021
- Abrechnung September
- Bruttobezug € 1.345,00
- 20 Überstunden/Monat; 5 Tage/Woche
- kein Urlaub konsumiert
Zur Berechnung der Höhe des Monatsbezuges (für Sechstelberechnung) und der Sonderzahlung wird die Abrechnung für einen ganzen Monat durchgeführt.
Die Überstunden müssen im Untermenü „Über- und Mehrstunden“ eingegeben werden. Außerdem wird hier der Überstundengrundlohn berechnet:
Im September sind der aliquote Bruttobezug, die aliquoten Überstunden, die aliquote Jahresremuneration und die Urlaubsersatzleistung abzurechnen:
Im Untermenü „Über- und Mehrstunden“ kann bei der Abrechnung von ausgetretenen Dienstnehmern, die Berechnung des Überstundengrundlohns auf Basis des Überstundenteilers nicht erfolgen.
Aus diesem Grund ist der berechnete Überstundengrundlohn einzugeben:
Im Untermenü „Sonderzahlungen“ kann das Jahressechstel direkt in der Sonderzahlungsmaske eingeben oder im Untermenü „Monatstabelle“ vom Programm berechnet werden:
Durch die Berechnung der (vollen) Beschäftigungswochen kann der aliquote Anspruch berechnet werden:
aliquoter Anspruch = Jahresanspruch / 52 x 10,86
Bei einer 5-Tage Woche ist im Feld „Urlaubsangabe in“ „Arbeitstage“ auszuwählen. Der Beginn des neuen Urlaubsjahres ist am Eintrittstag.
Der jährliche Anspruch ist bei einer 5-Tage Woche mit 25 (bei 5 Wochen Urlaubsanspruch) anzusetzen.
Da noch kein Urlaub verbraucht wurde ist der Resturlaub auch 25. Der aliquote Anspruch wird vom Programm berechnet.
Familienbonus Plus
2 Kinder
- Angestellter B002
- Bruttobezug € 2.000,00
- 2 Kinder
- Kind unter 18 Jahre, voll, Österreich
- Kind über 18 Jahre, halb, Österreich
Alleinverdiener
- Angestellter B002
- Bruttobezug € 2.400,00
- 1 Kind unter 18 Jahre, halb, Deutschland
- Alleinverdiener 1 Kind unter 18 Jahre, Österreich