Tools - Dienstwohnung
Das Tool „Dienstwohnung“ berechnet die Höhe des Sachbezugswertes für das Überlassen einer Wohnung an den Dienstnehmer. Im Jahr 2009 ist die Berechnung gesetzlich geändert worden. Eine Berechnung der Jahre vor 2009 ist nicht möglich.
Eingabe
Feld | Beschreibung |
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Jahr/Monat | Auswahl des Berechnungszeitraumes. |
Bundesland | Für den Richtwert pro Quadratmeter ist das Bundesland in dem sich die Dienstwohnung befindet ausschlaggebend. |
Wohnfläche in m² | Zur Gesamtnutzfläche gehören nicht Wandstärken, Treppen, offene Balkone und Terrassen sowie Keller-, Dachboden- und sonstige Abstellräume, soweit sie nicht bewohnbar ausgestattet sind. |
Arbeitsplatznähe im Interesse des DG | Liegt die rasche Verfügbarkeit des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz nach der Natur des Dienstverhältnisses im besonderen Interesse des Arbeitgebers entfällt bzw verringert sich der Sachbezugswert bei einer Wohnfläche von max. 40 m². |
Nutzung weniger als 12 Monate | Wohnungen mit einer geringen Wohnfläche sind begünstigt, wenn sie dem Dienstnehmer weniger als 12 Monate zur Verfügung gestellt wird. |
Niedriger Austattungsstandard | Wird der Standard einer mietrechtlichen Normwohnung gemäß § 2 des Richtwertgesetzes (jedoch unabhänig vom Ausmaß der Nutzfläche) nicht erreicht, ist dieses Kästchen zu aktivieren. |
Hausbesorger, -betreuer oder Portier | Handelt es sich bei dem Dienstnehmer um den Hausbesorger, ist dieses Kästchen zu aktivieren. Dadurch verringert sich der Sachbezugswert. |
Mietwohnung | Wenn es sich um eine vom Arbeitgeber angemietete Wohnung handelt, ist dieses Kästchen zu aktivieren. |
fremdüblicher Mietzins / Vom Arbeitgeber bez. Miete | Wenn es sich um eine Mietwohnung handelt, ist hier die Miete inklusive Betriebskosten und MwSt. einzugeben. Handelt es sich um eine Wohnung im Besitz des Arbeitgebers, ist hier der fremdübliche Mietzins einzugeben. |
Betriebskosten zahlt Arbeitnehmer | Wenn der Dienstnehmer die Betriebskosten bezahlt, ist dieses Kästchen zu aktivieren. |
Vom Arbeitnehmer bez. Betriebskosten | Dieses Feld ist nur aktiv, wenn das Feld "Arbeitnehmer trägt Betriebskosten" aktiviert ist. In diesem Fall ist hier die Höhe der vom Arbeitnehmer bezahlten Betriebskosten einzugeben. Dies vermindert den Sachbezug. |
Heizkosten trägt Arbeitgeber | Wenn der Arbeitgeber die Heizkosten übernimmt (auch teilweise), ist dieses Kästchen zu aktivieren. |
Heizkosten gesamt | Dieses Feld ist nur aktiv, wenn das Feld "Arbeitgeber trägt Heizkosten" aktiviert ist und es sich um eine Mietwohnung handelt. In diesem Fall müssen die tatsächlichen Heizkosten eingetragen werden. Sind diese nicht zu ermitteln, wird der pauschale Zuschlag berechnet. |
Vom Arbeitnehmer bez. Heizkosten | Dieses Feld ist nur aktiv, wenn das Feld "Arbeitgeber trägt Heizkosten" aktiviert ist. In diesem Fall können Sie hier den Anteil der Heizkosten eingeben den der Dienstnehmer selbst trägt. |
Übergangsregelung 2009-2011
Hatte der Dienstnehmer diese Dienstwohnung bereits im Dezember 2008, kann zur Einschleifung (bis 2011) der in diesem Monat angesetzte Sachbezug eingetragen werden.
Ergebnis
Zeigt die einzelnen Berechnungsschritte und das Endergebnis an. Der Vergleichswert 1 wird auf Basis des Quadratmeterpreises des jeweiligen Bundeslandes berechnet. Bei angemieteten Wohnungen ist dieser Vergleichswert der Miete gegenüberzustellen und mit dem höheren Wert fortzufahren. Ansonsten ist der fremdübliche Mietzins zu ermitteln und zu prüfen, ob dieser nicht zu weit (mehr als 50 % Unterschreitung bzw. 100% Überschreitung) vom Vergleichswert abweicht.