Steuerreform 2022
Teuerungsentlastungspaket
Erhöhung Familienbonus Plus
Die im Jänner mit dem ökosozialen Steuerreformgesetz 2022 beschlossene Erhöhung des Familienbonus Plus per 01.07.2022 wird zur finanzielen Entlastung der Familien mit dem Teuerungsentlastungspaket bereits per 01.01.2022 gültig.
Wurde in der Lohnabrechnung im Jahr 2022 bisher der Familienbonus Plus berücksichtigt, haben Dienstgeber für Ihre Dienstnehmer so bald wie möglich, jedoch spätestens bis 30.09.2022 eine Aufrollung vorzunehmen.
Entfall der Indexierung
Für Kinder, die den ständigen Aufenthalt außerhalb von Österreich, aber innerhalb der EU, EWR bzw. Schweiz haben, wurde bisher die Höhe des Familienbonus und des Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag vom Preisniveau des Aufenthaltslandes bestimmt. Nach einem Urteil des EuGH verstößt diese Regelung gegen EU-Recht.
Wurden in der Lohnabrechnung im Jahr 2022 niedrigere Absetzbeträge berücksichtigt, haben Dienstgeber für Ihre Dienstnehmer so bald wie möglich, jedoch spätestens bis 30.09.2022 eine Aufrollung vorzunehmen.
Bei einem höheren Index ist dieser in der Lohnabrechnung Juli letztmalig anzuwenden.
Erhöhung Pendlerpauschale
Zur Abgeltung der erhöhten Treibstoffkosten werden im Zeitraum Mai 2022 bis Juni 2023 sowohl die Pendlerpauschale als auch der Pendlereuro erhöht.
Die vorübergehend erhöhten Werte der Pendlerpauschale werden dabei um 50 % erhöht. Diese Regelung findet man in § 124b Z 395 lit. a bis b EStG 1988.
Wurde in der Lohnabrechnung im Jahr 2022 ab Mai die verminderte Pendlerpauschale berücksichtigt, haben Dienstgeber für Ihre Dienstnehmer so bald wie möglich, jedoch spätestens bis 31.08.2022 eine Aufrollung vorzunehmen.
Bitte führen Sie folgende Schritte aus:
- Vor der Abrechnung Button "LSt-Rollung 2022" auswählen
- Button "automatisch aufrollen" anklicken
- Im Anschluß wird ein Protokoll erstellt.